Warnhinweise in Bedienungsanleitungen zweckmäßig einsetzen
- bhoffmann

- vor 6 Tagen
- 4 Min. Lesezeit
Dieser Beitrag ist Teil meiner Blogserie Sicherheitshinweise und Warnhinweise in Bedienungsanleitungen, insbesondere für KMU und Startups, die Ihre Anleitungen selbst gestalten.
Sicherheitshinweise sind ein fester, genormter Bestandteil einer Bedienungsanleitung, einer Nutzerinformation. Dabei gilt, wie ich das bereits in meinem ersten Blogbeitrag betont habe: Sicherheitshinweise in Bedienungsanleitungen: So viel wie nötig und so wenig wie möglich.
Unterschieden wird zwischen zwei Arten von Sicherheitshinweisen:
Allgemeine Sicherheitshinweise: Sie stehen in der Regel vorne in der Anleitung, als eigenständiges Kapitel. Dabei vermitteln sie dauerhaft relevantes Wissen über den sicheren Umgang mit der Maschine, dem Gerät oder der Anlage. Beispiel: ‚Vor Arbeiten am Förderer die Anlage ausschalten und gegen Wiedereinschalten absichern‘.
Warnhinweise: Sie stehen direkt bei den Tätigkeiten zu Bedienung, Montage, Instandhaltung. Sie weisen auf Gefahren hin bei einzelnen Arbeitsschritten. Nutzer erhalten die Warnung genau dann, wenn sie geboten ist.
Dabei basieren sowohl die allgemeinen Sicherheitshinweise als die Warnhinweise auf einer Risikobeurteilung.
Restrisiko: Der Ausgangspunkt jedes Warnhinweises
Die Risikobeurteilung startet bereits in der Konstruktion. Hier müssen Gefahrenbereiche erkannt und beseitigt oder - falls Beseitigen nicht möglich ist - mit Schutzvorrichtungen versehen werden. Übrig bleibt das Restrisiko.
Die Risikobeurteilung setzt sich in der Anleitung fort. Es gibt Vorlagen dazu, Risikographen. Am besten – damit alles rechtlich abgesichert ist – betrauen Sie damit einen Dienstleister. Lesen Sie für eine erste Orientierung meinen Blogbeitrag: Wie geht Risikobeurteilung? - Bei einer Maschine.

Wo Sie die Warnhinweise verorten
Warnhinweise stehen direkt bei den Arbeitsschritten. Bei den Tätigkeiten, die auszuführen sind für Bedienung, Montage oder Instandhaltung eines Gerätes, einer Maschine oder einer Anlage.
Wichtig: Vorausgesetzt wird immer, dass der Nutzer oder Bediener das Kapitel Sicherheit am Anfang der Anleitung vorher gelesen hat. Weisen Sie ihn einfach noch einmal darauf hin, wenn Sie in das Kapitel Bedienung oder Instandhaltung starten.
Wie Sie Gefahren erkennen – und Ihre Anleitung immer wieder aktualisieren
Sie haben eine Risikobeurteilung von einer Agentur anfertigen lassen? Gut so. – Das heißt nicht, dass damit alles ein für alle Mal abgesichert ist.
Bei der Instandhaltung etwa kann es Rückmeldungen vom Nutzer geben. Oder Schutzvorrichtungen schließen Gefahren doch nicht voll und ganz aus. Neue Regeln zu Arbeitssicherheit können eingefordert werden; es können neue Umfeldbedingungen auftreten. Ich erinnere mich an einen Fall aus der Technischen Dokumentation, bei einem Seilbahnhersteller. Dort ist auf einmal der Rucksack als Gefahrenpotential aufgetaucht – beim Betreten einer Seilbahnkabine könnte er sich beim Schließen der Tür verhaken.
Wie Sie Gefahren voneinander unterscheiden
Um Gefahrenbereiche einzugrenzen, können Sie folgende Punkte zugrunde legen, nach Maschinenrichtlinie, Produktsicherheitsgesetz, festgehalten als Risikobeurteilung in der DIN EN ISO 12100.
Gefahren bei der Bedienung
Gefahren durch falsche Handlung (Fehlbenutzung)
Gefahren, die vom stehenden Gerät, der Maschine ausgehen
Gefahren, die vom laufenden Gerät, der Maschine ausgehen
Im Folgenden zum besseren Verständnis ein paar Beispiele:
1. Gefahren bei der Bedienung
Risiken, die beim normalen Betrieb auftreten können.
Anlage (z. B. Lackieranlage): Einatmen von Lösemitteldämpfen beim Nachfüllen der Lacktanks.
Maschine (z. B. CNC-Fräse): Augenverletzung durch herumfliegende heiße Späne oder Funkenflug, trotz vorhandener Schutzscheibe.
Gerät (z. B. Kaffeevollautomat): Verbrühen der Hände durch heißen Dampf oder heißes Wasser beim Starten des Reinigungsprogramms.
2. Gefahren durch falsche Handlung (Fehlnutzung)
Dinge, die Bediener gerne mal tun (oft um Zeit zu sparen), obwohl sie es nicht sollten.
Anlage (z. B. Förderanlage): Betreten der Förderstrecke während des Betriebs, um ein blockiertes Paket händisch anzustoßen.
Maschine (z. B. Tischkreissäge): Manuelles Nachschieben von sehr kleinen Holzstücken mit den Fingern statt mit dem dafür vorgesehenen Schiebestock.
Gerät (z. B. Haushaltsmixer): In den laufenden Mixbehälter mit Löffel oder Teigschaber greifen, um Zutaten von der Wand zu kratzen.
3. Gefahren, die vom stehenden Gerät/der Maschine ausgehen
Energie kann gespeichert sein, als Druck, als Hitze. Die Schärfe von Klingen kann unterschätzt werden.
Anlage (z. B. hydraulische Presse): Herabsinken des schweren Pressenstempels im ausgeschalteten Zustand durch plötzlichen Druckabfall im Hydrauliksystem (gespeicherte Energie).
Maschine (z. B. Spritzgießmaschine): Heizelemente können lange nachheizen, Stunden nach dem Abschalten heiß sein.
Gerät (z. B. Rasenmäher): Die Klingen sind sehr scharf, beim Reinigen besteht auch bei ausgeschaltetem Gerät Gefahr.
4. Gefahren, die vom laufenden Gerät ausgehen
Klassische Gefahren im laufenden Prozess, auch für unbeteiligte Dritte.
Anlage (z. B. Fahrerlose Transportsysteme in einer Halle): Sensoren können blockiert oder verschmutzt sein. Hindernisse, Personen werden nicht erkannt.
Maschine (z. B. Textil-Aufwickelmaschine): Einzug von loser Kleidung, langen Haaren oder Schmuck durch rotierende Wellen oder Walzen während des Automatikbetriebs.
Gerät (z. B. klassischer Heizlüfter): Brandgefahr durch Überhitzung, wenn das laufende Gerät während des Betriebs versehentlich durch ein herabfallendes Handtuch oder Kleidungsstück abgedeckt wird.
Sinnvoll warnen: Nicht jede Gefahr benötigt einen Warnhinweis
Sie müssen nicht alles, was Sie zuvor als Gefahrenbereich ermittelt haben, als hervorgehobenen Warnhinweis gestalten. Sie können die Gefahr als beachtenswerten Punkt in die Schritt-für-Schritt-Anleitung einfügen.
Zum Beispiel als Voraussetzung, Bedingung für die nachfolgenden Arbeitsschritte:
Anlage ist ausgeschaltet und gegen Wiedereinschalten durch Dritte abgesichert.
Gerät vor Öffnen vom Stromnetz nehmen.
Sensoren vor Benutzung des Transportsystems auf Verschmutzung und Funktionsbereitschaft kontrollieren
Falls Sie Bedenken haben, dass der Handlungsschritt nicht ausreicht, denken Sie daran, dass eine Überflutung des Lesers mit bunten Kästen und Symbolen nur das Gegenteil bewirkt: Abstumpfung.
Dietrich Juhl, der 'Guru' der Technischen Dokumentation, schreibt dazu, dass der Nutzer verpflichtet ist, die Handlungsschritte korrekt auszuführen: „Wenn er das nicht tut, ist das fahrlässig und wenn er die Gefahr kennt und trotzdem falsch handelt, ist das sogar grob fahrlässig.“ [Juhl, Dietrich. WARN OUT - Konzept für sinnvolle Sicherheits- und Warnhinweise (Technische Dokumentation) (S. 54). Juhl-Verlag]
Wann ein hervorgehobener Warnhinweis erforderlich ist
Wann also muss mit einem markanten Warnhinweis auf eine Gefahr aufmerksam gemacht werden?
Wenn die Angabe in der Schritt-für-Schritt-Anleitung nicht ausreicht.
Wenn der Nutzer oder Bediener die Gefahr nicht erkennen könnte.
Wenn der Nutzer oder Bediener die Gefahr und ihre Folgen unterschätzen könnte.
Beispielsweise in folgenden Fällen:
Die Gefahr, die von rotierenden Bauteilen ausgeht, könnte nicht erkannt werden.
Das Gewicht eines Bauteils, das transportiert werden muss, könnte unterschätzt werden.
Von der Umgebung geht eine unerwartete Gefahr aus (herabfallender Gegenstand).
Checken Sie Ihre Maschine, Ihr Produkt anhand des Besprochenen
Lassen Sie sich Zeit, eignen Sie sich die Ausführungen zu den Warnhinweisen an – als Hersteller, Konstrukteur oder im technischen Service -, um genau die maßgeblichen Warnhinweise in Ihre Bedienungsanleitung aufzunehmen und an der richtigen Stelle zu platzieren.
Checken Sie Ihre bestehende Anleitung, um sie, falls erforderlich, zu optimieren.
Im nächsten Beitrag werde ich die genaue Platzierung der Warnhinweise in den Handlungsanweisungen besprechen – etwa vor der Arbeitsanweisung oder vor einzelnen Arbeitsschritten. Zudem wird es um deren inhaltliche und äußere Gestaltung gehen. Stichwort: Norm ANSI Z535.
Falls Sie Fragen haben: Hier meine Kontaktdaten. Für ein Informationsgespräch stehe ich gerne zur Verfügung.


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