Die akkurate Definition von Instandhaltung werde ich Ihnen nicht zumuten. Zu finden ist sie in den Normen EN 13306 und DIN 31051 – falls Sie nachlesen möchten. Es geht grob gesagt um Erhalt oder auch Wiederherstellung von Maschinen und Anlagen, von Geräten.
Mittlerweile beschränkt sich Instandhaltung jedoch nicht auf technische Maßnahmen, wie Prüfen, Reparieren, Austauschen, auch deren Management zählt dazu, wie Planen, Dokumentieren, Rückmelden. Instandhaltung ist natürlich dort strikt geregelt, wo Menschen zu Schaden kommen können. Etwa bei Flugzeugen, der Bahn, Brücken, überhaupt beim Arbeitsschutz.
Aufgeteilt wird in vier Bereiche:
Wartung: Abnutzung verzögern.
Inspektion: Aktuellen Zustand prüfen.
Instandsetzung: Reparatur.
Verbesserung: Zuverlässigkeit steigern, Schwachstellen beseitigen.
Die Verbesserung ist besonders dem Management der Instandhaltung zugeordnet. Zum Beispiel mit dem Besorgen qualitativ besserer Bauteile. Das kann mit dem Wechsel zu einem anderen Hersteller einhergehen.
Selbstverständlich gibt es Software zu dem ganzen Prozess. Und auch viele kluge Bücher. Ich will Ihnen hier aber von meiner Seite schon mal eine kleine praktische Vorgabe machen.
Was gehört bei Instandhaltung zur Wartung, was zur Inspektion – zerstörend und zerstörungsfrei
Zur Wartung gehören alle Arbeiten, die die Funktion einer Maschine erhalten: zum Beispiel reinigen, Betriebsstoffe nachfüllen, austauschen (etwa Öl, Fett, Kühlwasser); Behälter entleeren; Verschleißteile austauschen (Dichtungen, Filter); Maschinenteile nachstellen.
Inspektion kann die einfache visuelle Prüfung sein, etwa einen Gummiring auf Vertiefungen prüfen. ‚Zerstörungsfrei‘ wird Material zum Beispiel mit Ultraschall auf Risse überprüft. Oder Fehlstellen aufgespürt bei ferromagnetischen Werkstoffen mit dem Magnetpulverprüfverfahren (MT). Bei der ‚zerstörenden Prüfung‘ wiederum werden Materialproben entnommen, es wird Druck auf Teile ausgeübt, sie werden gebogen. Um nur einige Methoden zu nennen.
Bestimmt wissen Sie das aus Ihrem technischen Bereich schon sehr gut. Ich will Sie natürlich nicht langweilen. Doch vielleicht können Sie anhand meiner knappen Ausführungen einige neue Zusammenhänge herstellen – oder Wissen an Neulinge vermitteln.
Checkliste für Wartung und Inspektion
Wenn Sie eine Instandhaltungsanleitung erstellen wollen, zählen erst mal dazu:
Instandhaltungsplan als Checkliste
Anleitung zu den Tätigkeiten
Die Checkliste kann einfach so aussehen (Hatte das ja schon in meinem Newsletter dargestellt):
Nutzern Tätigkeiten verständlich nahebringen
Die Tätigkeiten werden genau wie in der Bedienungsanleitung beschrieben:
kurze Sätze, nichts Unnötiges
Schritt-für-Schritt
die Begriffe sollten allgemein bekannt sein (falls nicht, kurz erklären)
Die Zielgruppe, Techniker, Monteur oder privater Nutzer, sollte bekannt sein.
Hier ein einfaches Beispiel, dass wir zumindest von ‚alten‘ Autos kennen: Ölstand prüfen. Im Beispiel ist bekannt, wo der Ölmessstab sich befindet, angesprochen wird ein Autofahrer.
Voraussetzung: Motor muss warm sein. Ölmessstab herausziehen. Ölmessstab mit einem fusselfreien Stoff- oder Papiertuch abwischen. Ölmessstab komplett wieder in die Öffnung einführen. Ölmessstab erneut herausziehen. An den Markierungen des Ölmessstabs korrekten Ölstand ablesen: Auf Ölmessstab ist mit Kerben der minimale und maximale Ölstand vermerkt. Ölfilm sollte mindestens bis zur Mitte der beiden Markierungen reichen. Notice Möglicher Motorschaden. Ölfilm darf nicht unter der unteren Markierung liegen und nicht über der oberen. Ölmessstab wieder einführen. Ölstand erfolgreich geprüft. |
Ich weiß, wenn man das so liest, ist es ganz einfach. Doch testen Sie es an Handgriffen, die Ihnen als selbstverständlich erscheinen. Sind sie ja auch – für Sie. Doch schreiben Sie die Tätigkeiten auf, knapp, Schritt für Schritt. Dann wird Ihnen auffallen, dass Sie manchmal ins Schleudern geraten, nicht wissen, wie Sie das Einfache Ihren Nutzern, Kunden vermitteln sollen.
Habe auch gleich schon mal ein Warnsymbol eingefügt. Denn Warnungen gehören zu Handlungen, wenn sich daraus Gefahren ergeben könnten, dazu. Hier geht es übrigens ‚nur‘ um Sachschaden, daher kein Dreieck.
Kommt es zur Reparatur, dann gilt nichts anderes wie bei der Wartung: Die Instandsetzung muss dem Techniker oder Mechaniker sehr gut vermittelt werden.
Meine Quellen neben meinen eigenen Unterlagen:
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