Maschinenverordnung und KI: Mehr Sicherheit, mehr Aufwand
- bhoffmann

- 17. Juli
- 2 Min. Lesezeit
Möchten Sie bei der Digitalisierung in Produktion oder Qualitätssicherung einen Schritt weitergehen? Rüsten Sie Ihr Produkt, Ihre Maschine bald mit einer KI-basierten Kamera aus? Oder denken Sie an den Kauf eines Gerätes, in das ein selbstlernendes Bauteil integriert ist?
Das sind beispielsweise Fälle für die neue Maschinenverordnung (MVO).
Denn die MVO trägt vorwiegend Digitalisierung, künstlicher Intelligenz (KI) und Cybersicherheit Rechnung.
Ich fasse im Beitrag Wesentliches zu KI-basierten Bauteilen zusammen und maschinelle Einrichtungen, die sich fortlaufend verbessern - durch maschinelles Lernen.
Cybersicherheit widme ich einen separaten Blogbeitrag.
Wie immer verständlich, unverkrampft und so knapp wie möglich. (Was man von der MVO allerdings nicht behaupten kann!)
Verpflichtend ist die Maschinenverordnung ab 20. Januar 2027. Momentan gelten beide, die Maschinenrichtlinie und eben die MVO.
Im Fokus steht in den folgenden Erläuterungen zu Maschinenverordnung und KI die Konformitätsbewertung.
Hochrisikomaschine immer extern bewerten lassen
Allgemein ist etwa bei Hebebühnen, speziellen Pressen und Sägemaschinen von Hochrisikomaschinen die Rede. Das wissen Sie sowieso. Einrichtungen unterliegen in der Maschinenverordnung dem Artikel 25, Teil A.
Das bedeutet: Ihre Konformität muss von einer unabhängigen Stelle bewertet werden. Bei ‚normalen‘ Maschinen kann der Hersteller die Prüfung selbst durchführen.
Das Neue: Zu den Hochrisikomaschinen zählen nun auch Sicherheitsbauteile, die KI-basiert sind.
In der Regel sind Sicherheitsbauteile zum Beispiel Schutzschirme, Not-Halt-Einrichtungen, Lichtgitter. Also Ausrüstungen, um Unfälle zu vermeiden, Menschen zu schützen.
Bei KI-basierten Sicherheitsbauteilen handelt es sich etwa um Sicherheitskameras in einem Cobot, einem Robotor, der mit Menschen zusammenarbeitet.
Oder um ein Bremssystem für autonome Fahrzeuge, das über ML-Analyse (maschinelles Lernen) selbständig agiert.
Möglicherweise um KI-gestützte Zugangskontrolle in Maschinenräumen. Das System erkennt autorisiertes Bedienpersonal anhand von Verhalten oder Gesten.
Das Risiko der KI-basierten Bauteile: Sie können potenziell Sicherheitsfunktionen unterlaufen, ihr Verhalten ist nicht immer vorhersehbar (‚Black Box‘).
Maschinenverordnung und KI: selbsttätig agierende Bauteile mit Vorsicht genießen
Weiterhin sind in der Maschinenverordnung komplette Maschinen angeführt mit ML-basierten Systemen. Auch sie agieren selbständig und lernen stetig dazu. Das sind Bauteile wie die Not-Halt-Einrichtung, Abstandswahrung, Hinderniserkennung.
Ein mobiler Cobot mit KI-Steuerung erkennt, ob der Bediener bei einem Risiko korrekt reagiert.
Ein autonomer Gabelstapler checkt Personen, deren Gesten oder Verhalten durch eine ML-Kamera und entscheidet selbstständig über Bremsen oder Ausweichen.
Last not least sind es industrielle Holzbearbeitungsmaschinen mit KI-gestützter Handerkennung: Geraten Hände zu nah ans Sägeblatt, stoppt die Maschine automatisch.

Einen guten Überblick über weitere Neuerungen gibt die IHK Halle.
Die DIN verkauft einen Leitfaden Maschinensicherheit.
Tipp: Prüfen Sie, wenn die Maschinenverordnung ab 2027 gilt, ob die Liste der Hochrisikomaschinen (in Anhang I der MVO) ergänzt wurde. Denn die Macher wollen die Liste künftig fortwährend aktualisieren, neue Technologien berücksichtigen.
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