Anders gefragt: Wer ist Urheber eines durch künstliche Intelligenz erzeugten Textes oder auch Bildes?
Die Antwort: Urheber ist nicht die Person, die das künstliche Texten, das Erstellen des Bildes angestoßen hat.* Denn das Urheberrecht gilt nur für natürliche Personen. Ein künstliches System hat keine Rechte. Das ist nach US- und EU-Recht geregelt.
Allerdings darf nicht einfach so über KI-generierte Texte oder Bilder verfügt werden. Denn die Nutzungsrechte bleiben bei demjenigen, der das KI-Generieren veranlasst hat.
Anders ist es, wenn Texte oder Bilder von einem Menschen, einer natürlichen Person nachbearbeitet wurden. In dem Fall greift das Urheberrecht.
* Nebenbei bemerkt, die Eingabeaufforderung wird als Prompt bezeichnet. Davon mehr an anderer Stelle.
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