Startups werden zu Scaleups, wenn sie erfolgreich sind und wachsen. Zu der Zeit brauchen sie mehr Personal, Fachkräfte, die sie im Inland schwerlich finden. Fachkräftemangel! Also liegt es nahe, in der Ferne, im Ausland zu rekrutieren. Wie gut oder schlecht funktioniert das.
Schon im Inland ist es haarig, die behördlichen Anforderungen zu erfüllen. Da gibt es etwa die ‚Arbeitsstättenverordnung Büro‘ (Größe des Büros, Höhe des Büros. Platz pro Mitarbeiter). Bußgelder drohen bei fahrlässigen Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz oder den Mindestlohn. Was mir dazu einfällt: Wie viel Misstrauen deutschem Unternehmertum doch entgegengebracht wird!
Scaleups und ausländische Fachkräfte: Das reformierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Ich schweife ab. Zurück zu Scaleups und ausländische Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten. Das 2023/24 reformierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll vieles einfacher machen. Ich habe wichtige Änderungen herausgepickt.
Anerkennungspartnerschaft: Bisher war für die Einreise nach Deutschland ein anerkannter Berufsabschluss zwingend. Nun ist es möglich – mit Absprache zwischen Fachkraft und Unternehmen – das Verfahren erst hier vor Ort zu starten, parallel zur Beschäftigung. Alltagstaugliche Deutschkenntnisse sind erforderlich (Niveau A2).
Weniger Gehalt bei der Blauen Karte: Mit der Blauen Karte EU (angelehnt an die Greencard) können akademische Fachkräfte für vier Jahre nach Deutschland kommen. Voraussetzung ist ein Mindestgehalt. Das Einkommen wurde nun gesenkt. Für Mangelberufe wie Ärzte und Ingenieure liegt es jetzt bei knapp 41.000 Euro brutto jährlich, vorher waren es über 58.000. Für alle anderen akademischen Berufe sind es 45.000 Euro. Deutschkenntnisse sind nicht erforderlich.
Jede qualifizierte Beschäftigung ausüben: Wer als Fachkraft einen Abschluss vorweisen kann, ist – mit einigen Ausnahmen – nicht an seinen Beruf gebunden. Kann also auch eine andere Beschäftigung ausüben.
IT-Spezialisten ohne Hochschulabschluss: Die einschlägige Berufserfahrung wird auf zwei Jahre reduziert (vorher drei Jahre). Ein formeller Berufs- oder Hochschulabschluss ist nicht erforderlich, ebenfalls keine.
Ich habe mich im Netz umgeschaut, wie Startups, Scaleups vorgehen können. Wie sie an Fachkräfte aus dem Ausland herankommen. Mit wem sie sich in Verbindung setzen können. Was sie selbst einbringen müssen.
Merkblatt der Arbeitsagentur - übersichtlich mit Redundanzen
Was das Reglement der Arbeitsagentur betrifft, gibt es ein Merkblatt, eine knappe, zumindest in Teilen verständliche Zusammenfassung. Wobei ich mich jedoch frage, warum das verwaltungstechnische Vokabular als Glossar angehängt ist: Beispiel: „Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis (§ 7 SGB IV). Als Beschäftigung gilt auch der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Berufsausbildung (Fortbildung, Umschulung, Ausbildung, Weiterbildung.“
Gut, dass ich das jetzt weiß, aber wie lange dauern solche Verfahren noch mal? Kann man da nicht Unnötiges weglassen?
Plattform WorkMotion für Fachkräfte aus alles Welt
Bevor ich weitere offizielle Seiten checke, hier noch ein Tipp, eine Plattform, die mir im Nachhinein aufgefallen ist. Und zwar wurde sie genannt in einem Newsletter von Startup Insider.
Ich habe die Plattform nicht getestet. Dennoch füge ich den Link einfach mal ein.
Quick-Check des Wirtschaftsministeriums im Check
Auf dieser Website der Bundesregierung sieht es so aus, als könne man sich mit dem Quick-Check sehr viel Zeit sparen und bekäme umgehend die dringend nötigen Antwort.
Habe bei der vorgegebenen Auswahl eingegeben:
Möchte Fachkraft aus dem Ausland einstellen.
Noch keine passende Fachkraft gefunden.
Nun gelange ich zu einem Wegweiser mit dem Stichwort Fachkraft, werde aber nicht weitergeleitet. (Fachkraft ist nicht verlinkt!)
Der Link zum örtlichen Arbeitgeberservice funktioniert. Ich gelange zur Arbeitsagentur und kann eine Nachricht hinterlassen. Prima!
Der nächste Listenpunkt ...
... Link zu EURES meldet mir leider:
Weitere Punkte (weiter unten) auf der Liste: Veröffentlichen funktioniert. Die Rekrutierung- und Förderprojekte funktionieren. Man landet allerdings, taucht man weiter in einzelne Projekte ein, wieder in einem Dschungel an verwaltungstechnisch formulierten Anforderungen. Gelernt habe ich dabei, dass es Klimahandwerker gibt. Wie hübsch!
Beim letzten Listenpunkt wird es konkret. Die Bewerberprofile ... gibt es tatsächlich. Erfasst in Broschüren mit wunderbaren Bezeichnungen wie „erlesene Auswahl an hochmotivierten Gesundheitsfachkräften“. Fragt sich, wie aktuell solche Broschüren sind bzw. wie viel Womanpower in die stete Aktualisierung der Broschüren gesteckt werden muss.
Letzter Bereich leitet weiter an die Beratung und die Hotline.
Wer nun denkt, er sei am Ziel seiner Wünsch angelangt, nämlich der Hotline. No, no, no, so einfach ist das nicht:
Die Rubrik Einreise & Beschäftigung (siehe noch oben) wiederum ist sehr auskunftsfreudig. Geht es doch hier um verwaltungstechnische Regelungen. Die werden in aller Ausführlichkeit und Unklarheit dargestellt.
Ich frage mich, wie viel Zeit und Arbeitskraft Regierung und Verwaltung mit redundanten Darstellungen verschwenden. Allein die Themenportale des Wirtschaftsministeriums umfassen 59 Webseiten, die alle wiederum in die Tiefe gehen und ja auch gepflegt werden müssen.
Nein, ich schaue sie mir nicht genauer an. Der Quick Check hat mir gereicht. Zumindest für heute.
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