Produkte, die im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) auf den Markt gebracht werden, müssen sicher sein und dürfen die Gesundheit nicht gefährden. Der Europäische Wirtschaftsraum, das sind die EU-Staaten plus Island, Norwegen und Liechtenstein (EFTA). Zudem beteiligt sich die Türkei.
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Die CE-Kennzeichnung (* mehr zum Wortursprung weiter unten) wird durch keine Behörde bestätigt, das Produkt muss auch nicht im EWR hergestellt sein. Jeder Produzent zeichnet selbst für die Konformität verantwortlich.
Und: Nicht alle Produkte brauchen eine CE-Kennzeichnung. Im Gegenteil: Es ist verboten, sie auf solchen Produkten anzubringen. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können ein Bußgeld zur Folge haben.
Was meinen Bereich betrifft: Zur Konformität gehört auch eine Bedienungsanleitung, auf jeden Fall das Anfügen der Sicherheits- und Warnhinweise. Davon mehr am Ende des Beitrags.
Verantwortlich für das Einhalten der Sicherheitsanforderung ist der Hersteller, ebenso für die CE-Kennzeichnung. Der Importeur wiederum stellt sicher, dass das Produkt CE-konform ist; der Händler achtet auf die CE-Kennzeichnung, prüft die EU-Konformitätserklärung. Zudem müssen Bedienungsanleitung und Sicherheitshinweise in der Sprache der Nutzer geschrieben sein.
Welche Richtlinien treffen auf welche Produkte zu?
Ich führe hier nur eine kleine Auswahl an:
Produkte, für die die Maschinenrichtlinie maßgeblich ist.
Elektrische Geräte, bei denen etwa die EMV (Elektromagnetische Verträglichkeit) oder Niederspannungsrichtlinie zugrunde liegt.
Persönliche Schutzausrüstungen (PSA).
Weiterhin sind es Spielzeug, Bauprodukte, Druckgeräte, Medizinprodukte ... Eine ausführliche Liste mit Links und zum Ausdrucken finden Sie zum Beispiel hier:
Auch können mehrere Richtlinien gleichzeitig gelten. Etwa die EMV-Richtlinie (Elektromagnetische Verträglichkeit – 2014/30/EU) und die für Druckgeräte (2014/68/EU). Wobei die Niederspannung (2014/35/EU) bereits in die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) eingegangen ist. Mit Ausnahmen, unter anderem von Haushaltsgeräten, Schalt- und Steuergeräten, Elektromotoren.
Mehrere Richtlinien also, weil von den Maschinen und Geräten unterschiedliche Gefahren ausgehen können.
Über die EMV muss sichergestellt werden, dass andere Geräte oder Anlagen nicht gestört werden. Druckgeräte sind etwa Klimaanlagen, Dampfkessel, auch Rohrleitungen. Bediener können Entladungen ausgesetzt sein, durch austretenden Dampf Verbrennungen erleiden. An Maschinen kann es heiße Stellen geben, Flüssigkeiten treten aus oder es besteht Quetschgefahr. Bei Niederspannung: Nach einem Stromstoß kann es zu Verbrennungen, Herzbeschwerden kommen.
CE-Kennzeichnung verständlich: Produkt bewerten
Für die Bewertung der Konformität stellen Sie Unterlagen zusammen. Dazu zählt die Risikobeurteilung. Und alles, was zu Ihrem Produkt gehört: eine kurze Beschreibung, Details wie Typ, Seriennummer, Zeichnungen, Berechnungen, zugehörige Erläuterungen, die maßgeblichen Normen und Richtlinien (siehe weiter oben). Natürlich gibt es detaillierte Listen, an denen Sie sich orientieren können, wie etwa im Anhang der jeweiligen EU-Richtlinien.
Direkt auf dem Produkt geben Sie als Hersteller Name oder eingetragene Marke an, Typ, Anschrift ...
Das Anfügen von Sicherheitshinweisen habe ich am Anfang schon erwähnt, und die Bedienungsanleitung zu Installation, Betrieb, Lagerung, die Instandhaltung, nicht zuletzt die Entsorgung. Noch Folgendes zu CE-Kennzeichnung verständlich:
Die Bedienungsanleitung sollte aus Sicht des Nutzers verfasst werden. Sie weist auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Produktes hin. Außerdem müssen mögliche Fehlgebräuche angegeben werden.
Weitere nützliche Quellen:
Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU, auch Blue Guide genannt: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52022XC0629(04)&from=en
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