Wenn Sie eine Maschine auf den Markt bringen wollen, müssen Sie zuvor deren Sicherheit prüfen. Auf Basis einer Risikobeurteilung, früher Gefahrenanalyse. Dabei wird festgestellt, wo und wie Personen gefährdet sind. Sei es beim Transport, beim Bedienen, der Entsorgung.
Diese Risiken werden abgestuft: von leicht bis schwer.
Die Risikobeurteilung ist Voraussetzung für das CE-Kennzeichen (das werde ich in einem separaten Beitrag besprechen) und wird für den europäischen Markt benötigt. Auch die Frage, was denn eine Maschine ist, wann die Maschinenrichtlinie (EU) 2023/1230 maßgeblich ist, werde ich an anderer Stelle besprechen.
Grob gesagt: Eine Maschine ist eine Gesamtheit von Teilen, die miteinander verbunden sind. Und eines davon muss beweglich sein.
Bereits bei Konstruktion anhand Risikobeurteilung Maschine prüfen
Sie sollten bereits bei Konstruktion die Risiken beurteilen, die von der Maschine ausgehen könnten. Das ist sinnvoll und spart Kosten. Gefahren werden von vorneherein ausgeschlossen, auf zusätzliche Sicherheitsvorrichtungen kann möglicherweis verzichtet werden.
Das Procedere
Von welchen Teilen der Maschine können Gefahren für Personen ausgehen? Durch Verletzungen oder andere gesundheitliche Schäden. Das kann die Energie beim Betrieb der Maschine betreffen, das Gewicht einzelner Teile beim Transport, Flüssigkeiten oder Gase, die austreten könnten. Ein Bediener könnte sich die Hände quetschen, wenn ein Teil nicht sicher angebracht ist. Vielleicht kann von einem rotierenden Teil die Kleidung einer Person erfasst werden. Um nur einige Beispiele zu nennen.
Beurteilt wird, wie schwer die Verletzung sein könnten, wie wahrscheinlich es ist, dass es zu dem Schaden kommt, wie lange sich Personen im Gefahrenbereich befinden. Nicht zuletzt geht es um die Möglichkeit, der Gefahr auszuweichen.
Risiko konstruktiv eliminieren, Schutzvorrichtung oder Warnung
Falls Sie zu der Einschätzung gelangen, dass gegengesteuert werden muss, überlegen Sie sich die beste Möglichkeit.
Konstruktiv: Kann man an der Maschine etwas ändern? Vielleicht ein Material, das nicht brennbar ist, verwenden. Rotierende Teile gleich tiefer in die Maschine verlegen. Dämmung zum Schutz vor Lärm.
Schutzvorrichtung: Vielleicht eine Blende oder einen Notschalter, der die laufende Maschine umgehend anhält. Geländer, wenn Absturzgefahr besteht, oder rutschfesten Boden bei Rutschgefahr.
Warnhinweis: Das ist die letzte Konsequenz, wenn die anderen Möglichkeiten erschöpft sind. Das kann ein Schild direkt bei der Maschine sein. Oder – was ja in meinen Bereich fällt – ein Sicherheitshinweis in der Bedienungsanleitung.
Keine Formvorschrift für die Risikobeurteilung
Es gibt keine Vorschrift, wie die Risikobeurteilung formal aussehen muss. Doch gibt es viele Vorlagen. Recherchieren Sie. Selbstverständlich übernehmen auch Dienstleister oder Softwaresysteme die Aufgabe für Sie – oder beide. Auf jeden Fall muss die Risikobeurteilung bestimmte Elemente enthalten, insbesondere folgende:
Beschreibung des Produkts
Normen und Vorschriften, die relevant sind
Liste der Gefahrenstellen: Risiken, Bewertung und mögliche Risikominderung
Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach Maschinenrichtlinie
Natürlich stehen in den Normen, etwa DIN EN ISO 120100, mögliche Gefahrenstellen, von denen Sie bei der Beurteilung bereits ausgehen können.
Wie gesagt, es geht: Anhand Risikobeurteilung die Maschine prüfen. Ich gehe davon aus, dass Sie Sorgfalt walten lassen möchten. Es dient ja Ihrer Produktsicherheit, mithin der Haftung. Letztlich sollten Sie die Risikobeurteilung einer Agentur überlassen.
Angehängt habe ich in der folgenden PDF den nur angerissenen Aufbau einer Risikobeurteilung, außerdem den Risikographen nach EN ISO 13849.
Nehmen Sie mit mir Kontakt auf, für ein unverbindliches Informationsgespräch.
Hier Quellen, aus denen ich geschöpft habe und viel Ausführliches:
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